AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Transport und Umzugsservice Berlin
Vermittlung des Auftrages:
Der Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt) hat das Recht im Notfall eine weitere Lieferfirma, bzw. einen anderen LKW- Fahrer zu beauftragen, damit es nicht zu einem Terminausfall kommt.
Sicherung des Transportgutes:
Der Auftraggeber (im Folgenden AG genannt) ist verpflichtet, transportempfindliche Sachen wie Fernseher, Wasch- u. Spülmaschine, Radio-, HiFi- und EDV- Anlagen, Spiegel- oder Glasschränke u.ä. bruchsicher zu verpacken. Für Geschirr und sämtliche nicht fachgerecht verpackte Güter wird keine Haftung Übernommen.
Zusatzleistungen:
Der AN verpflichtet sich den Transport im Interesse des AG fachgerecht mit der verkehrsüblichen Sorgfalt gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts durchzuführen. Die besonderen, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren und nicht abgesprochenen Leistungen sind zusätzlich zu vergüten. Verhinderung der Möbelmontage durch fehlende Teile ist auch als Zusatzleistungen zu betrachten.
Zahlungsweise:
Wir akzeptieren Barzahlung direkt nach der Durchführung der Arbeit, sowie auch Banküberweisung nach der Rechnung. Die jeweilige Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen, in dem der AG den offenen Betrag auf das Geschäftskonto überweist. Bezahlung soll ausschließlich in EURO geleistet werden.
Trinkgeld:
Trinkgelder sind in der Rechnung des AN nicht ausgewiesen.
Kostenübernahme:
Im Fall der Kostenübernahme des Umzuges (bei Vorlage eines gültigen Kostenübernahmescheines) wird eine Rechnung direkt an die Dienststelle ausgestellt, dementsprechend wird der offene Betrag an die Umzugsfirma direkt überwiesen.
Mahnverfahren:
Wenn der AG oder die kostengenehmigte Dienststelle die Rechnung innerhalb der 14-tägigen Frist nicht bezahlt, gehen die Mahnungen raus:
1. Mahnung: am 21. Tag nach erhalt der Rechnung zuzüglich 10,00 € Mahngebühr incl. Porto
2. Mahnung: am 28. Tag nach erhalt der Rechnung zuzüglich 10,00 € Mahngebühr incl. Porto
3. Mahnung: am 35. Tag nach erhalt der Rechnung zuzüglich 10,00 € Mahngebühr incl. Porto
Am 42. Tag wird ein rechtliches Verfahren in Wege geleitet. Die Kosten dafür trägt der AG bzw. die Kostengenehmigte Dienststelle.
Nachprüfung:
Nach der Aufladung ist der AG verpflichtet, unverzüglich zu prüfen, dass kein Möbelstück oder ein anderer Gegenstand aus Versehen mitgenommen oder stehengelassen wird.
Rechtswahl:
Es gilt deutsches Recht.
Beschädigung der Möbel oder anderer Gegenstände:
Der AG hat sofort nach der Entladung/ Anlieferung alle Möbelstücke und andere Gegenstände zu besichtigen. Es werden nur Schäden anerkannt und erstattet, die unverzüglich gemeldet wurden. Versicherung Es besteht aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung.
Gefährliche Güter:
über gefährliche Güter muss der AN noch vor dem Beladen informiert werden. Bei Benzin, Öl, ätzender Flüssigkeit, explosiven Stoffe u.ä. sind besondere Vorsichtsmassnahmen zu beachten.
Geltungsbereich:
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut und dessen Lagerung, sowie Verpackungsarbeiten.
Anwendbares Recht:
Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Informationspflichten des Absenders und Fahrzeuggestellung:
Der Absender unterrichtet Transport und Umzugsservice Berlin rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie die einzuhaltenden Termine auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör; Angaben zum Wert des Gutes macht der Absender dann, wenn dies für das zu stellende Fahrzeug/Zubehör von Bedeutung ist.
Stornokosten:
Kündigt der Absender einen Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart:
-bei einer Kündigung, die nicht mehr als drei Tage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt 75% der
Auftragssumme;
-bei einer früheren Kündigung 50% der Auftragssumme Dem Auftraggeber bleibt es unbelassen,
einen geringeren Schaden bzw. entgangenen Gewinn nachzuweisen.
Übergabe des Gutes:
Das Transportgut wird der Firma Transport und Umzugsservice Berlin unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist, und dies noch vor dem Entpacken der Firma Transport und Umzugsservice Berlin angezeigt wird.
Erhöhung der Vergütung:
Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung erteilten Angaben des Absenders ab, so ist Transport und Umzugsservice Berlin berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig zu erhöhen.
Verzug, Aufrechnung:
Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. Transport und Umzugsservice Berlin darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 5% über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basissatz der EZB verlangen. Fällt dieser Leitzins fort, tritt an Stelle des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank der entsprechende Ersatzleitzins. Mit Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag, und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
Haftungshöchstbetrag:
Die Haftung der Fa. Transport und Umzugsservice Berlin wird auf 620,00 € je Kubikmeter Hubraum beschränkt. Der Absender kann eine weitergehende Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt Transport und Umzugsservice Berlin eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der Absender.
Haftungsausschlüsse:
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist:
-Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder
Urkunden.
-ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
-Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender;
-Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern;
-Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der
Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender auf die Gefahr
einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf der Durchführung der Leistung
bestanden hat.
-Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen;
-natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden,
insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet.
Schadensanzeige:
Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen,
- wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach
Ablieferung des Gutes angezeigt wurde;
- wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen
nach der Ablieferung angezeigt wurde, § 451 f HGB.
Pfandrecht:
Transport und Umzugsservice Berlin hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde.
Erfüllungsort:
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz der Fa. Transport und Umzugsservice Berlin vereinbart.
Salvatorische Klausel:
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.
TUS Berlin
Sergej Balabanov
Biesenbrower Str. 10
13057 Berlin
Tel.: 0176 23902257
Fax: 030 54853267
E-Mail: transportdienstATgooglemail.com
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Steuernr.: 32/215/00035
USt-IdNr.: DE268109850